
In der Gefahrstoffverordnung steht es klipp und klar: Chemikalien gehören nicht in Lebensmittelverpackungen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Gefahrstoffe in Behältern für Nahrungsmittel aufbewahrt oder gelagert werden. Wenn dann auch noch die Gefahrstoffkennzeichnung fehlt, ist eine Vergiftung vorprogrammiert. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass ein Mitarbeiter diesen Gefahrstoff mit einem Lebensmittel verwechselt und verschluckt. In einen solchen Notfall muss schnell Erste Hilfe geleistet werden. Für bestimmte Gefahrstoffe sollten Sie stets ein Gegengift bereithalten.
Gegengifte (Antidote) dienen der Rettung aus einer Lebensgefahr, die durch Einwirkung gesundheitsschädlicher Stoffe eintritt. Solche Medika- mente inaktivieren die Giftwirkung oder reduzieren die Wirkung des Gefahrstoffs auf Organe. Die Anwendung sollte stets in der Hand des Arztes liegen.
In der beiliegenden Tabelle haben wir für Sie eine Übersicht chemischer Stoffe und ihrer Antidote zusammengestellt. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Betriebsarzt anhand Ihres Gefahrstoffverzeichnisses und der beiliegenden Tabelle, welche Antidote in welcher Menge bereitzuhalten sind.
Wichtig für Sie: Gegengifte gehören nicht in den Verbandskasten. Bewahren Sie Antidote so auf, dass sie im Notfall sofort zur Verfügung stehen und ein Missbrauch ausgeschlossen ist.
Außerdem finden Sie in Abschnitt 4 des Sicherheitsdatenblattes zu vielen Chemikalien auch Angaben zu besonderen Mitteln (z. B. Gegengifte), die Sie für die Erste-Hilfe bereithalten sollten.