
Feuer können für ein Unternehmen fatale Folgen haben. Nicht selten führen größere Brände gar zum wirtschaftlichen Aus. Ein Feuer in einer menschen- leeren Chemiefabrik bei Nacht hat die gleichen wirt- schaftlichen Folgen wie während der Hauptschicht in einer Fertigungshalle bei Tage. Erheblichen Anteil an der Schadensminimierung haben funktionierende Sprinkleranlagen.
Sobald ein Brand erkannt wurde, beginnen Sprinkleranlagen selbsttätig mit der Wasserbeaufschlagung und veranlassen eine Meldung an die Feuerwehrleitstelle. Nicht selten sind Brände sogar nahezu gelöscht, wenn die Feuerwehr eintrifft. Damit dies im Ernstfall reibungslos funktio- niert und Ihr Sachversicherer problemlos zu Ihnen steht, sollten Sie bei Planung und Einbau von Sprinkleranlagen die VdS-Richtlinie (Verband der Sachversicherer) CEA (European Insurance and Reinsurance Federation Comité) 4001 anwenden.
Mit ihrer jetzt erschienenen Richtlinie ersetzt der VdS die bisher gültige Ausgabe VdS CEA 4001:2008-11 (03). Für den VdS ist für Anlagen, die ab dem 1.4.2011 in Auftrag genommen werden, die neue Richtlinie anzuwen- den. Natürlich hat diese Richtlinie keine verbindliche Rechtskraft, sie ist kein Gesetz. Aber im Schadensfall werden Sie Probleme mit Ihrem Sach- versicherer bekommen, wenn diese Richtlinie nicht angewendet wird.
Laut VdS betreffen die wichtigsten Änderungen u. a. verdeckt verlegte Rohrleitungen und Anforderungen an zusätzliche Rohrsysteme wie bei- spielsweise Pressfitting-Systeme. Außerdem sind die Kapitel „Installa- tionsattest“ und „Dokumentation“ komplett überarbeitet worden.
_Holger Kück_